Panama Gesetzesentwurf 641: Ende der steuerfreien Strukturen?
Warum passive Auslandseinkünfte, Foundations und Vermögensschutz jetzt neu bewertet werden müssen
Lesezeit: 4 Minuten
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Panama war lange einer der attraktivsten Standorte für internationale Steuer- und Vermögensstrukturen. Das lag nicht an einem einzelnen Vorteil, sondern an der Kombination aus territorialem Steuersystem, international nutzbaren Gesellschaften, Panama Foundations, Banking-Infrastruktur und vergleichsweise einfachen Residency-Möglichkeiten.
Für Unternehmer, Investoren und Vermögensinhaber war Panama deshalb mehr als nur ein Wohnsitzland. Es war ein strategischer Baustein, um Vermögen, Beteiligungen und internationale Einkünfte außerhalb klassischer Hochsteuerländer zu strukturieren.
Der zentrale Vorteil war das Territorialprinzip: Panama besteuerte grundsätzlich nur Einkommen mit Quelle in Panama. Auslandseinkünfte standen damit nicht im Zentrum des panamaischen Steuersystems.
Genau deshalb wurde Panama häufig für Holdingstrukturen, Panama S.A.s, Private Interest Foundations, internationale Konten und Vermögensschutzmodelle genutzt. Wer sein Vermögen nicht in einem einzigen Staat konzentrieren wollte, fand in Panama lange ein sehr flexibles Werkzeug.
Doch genau dieses Modell gerät jetzt unter Druck.
Mit Gesetzesentwurf Nr. 641 könnte Panama bestimmte passive Auslandseinkünfte stärker ins Visier nehmen. Besonders relevant wird das für Strukturen, die über panamaische Gesellschaften oder Foundations laufen und keine echte wirtschaftliche Substanz dahinter haben.
Das bedeutet nicht, dass Panama tot ist.
Aber es bedeutet: Wer Panama als Baustein für Vermögensschutz, Steuerstruktur oder internationale Diversifikation nutzt, sollte jetzt genauer hinschauen.
Gesetzesentwurf Nr. 641 zielt nicht auf jeden, der in Panama lebt, eine Panama S.A. besitzt oder eine Foundation nutzt. Der Entwurf richtet sich vor allem auf bestimmte passive Auslandseinkünfte innerhalb internationaler Strukturen.
Das ist der entscheidende Punkt.
Es geht nicht darum, dass Panama plötzlich sein gesamtes Territorialprinzip abschafft. Es geht darum, dass bestimmte passive Auslandseinkünfte den Schutz des Territorialregimes verlieren könnten, wenn sie von nicht qualifizierten panamaischen Entities ohne ausreichende wirtschaftliche Substanz vereinnahmt werden.
Für diesen Fall sieht der Entwurf eine außergewöhnliche Besteuerung von 15 % Einkommensteuer auf die Bruttoeinnahmen vor. Nicht auf den Gewinn. Auf die Bruttoeinnahmen.
Im Fokus stehen vor allem passive Einkünfte wie Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren, Kapitalgewinne, Mieteinnahmen und ähnliche Erträge. Also genau die Einkommensarten, die häufig in Holding-, IP- oder Vermögensstrukturen landen.
Für operative Unternehmer ist diese Unterscheidung wichtig.
Wer über eine ausländische Gesellschaft echte Dienstleistungen erbringt, Kunden betreut, Produkte verkauft oder ein reales Business betreibt, ist nicht automatisch im gleichen Risikobereich wie eine passive Holding, die nur Beteiligungen, Wertpapiere oder Lizenzrechte hält.
Kritisch wird es dort, wo eine in Panama gegründete oder domizilierte Entity zu einer multinationalen Gruppe gehört, passive Auslandseinkünfte erzielt und keine ausreichende wirtschaftliche Substanz in Panama nachweisen kann.
Eine Panama S.A., die Dividenden aus ausländischen Beteiligungen erhält.
Eine Foundation, die Vermögen hält und Kapitalerträge vereinnahmt.
Eine Holdingstruktur, die keine Funktion außer „Steuern sparen“ erkennen lässt.
Genau dort setzt der Entwurf an.
Panama reagiert damit nicht im luftleeren Raum. Der Druck auf substanzlose Offshore-Strukturen steigt seit Jahren. OECD, EU und internationale Finanzaufsicht wollen keine Briefkastenmodelle mehr, bei denen Gewinne in Ländern landen, in denen wirtschaftlich nichts passiert.
Ausland reicht nicht mehr. Steuerfrei reicht nicht mehr. Die Struktur muss wirtschaftlich erklärbar sein.
Gesetzesentwurf Nr. 641 bedeutet nicht automatisch, dass Panama sein Territorialprinzip aufgibt oder internationale Strukturen unbrauchbar werden. Der Entwurf zeigt aber, dass bestimmte passive Auslandseinkünfte künftig nicht mehr blind als steuerlich unberührbar betrachtet werden sollten.
Das ist der entscheidende Unterschied.
Panama bleibt weiterhin interessant, weil der Standort mehr bietet als nur ein Steuerversprechen. Dazu gehören Residency-Möglichkeiten, internationale Banking-Infrastruktur, Gesellschaftsstrukturen wie die Panama S.A. und die Private Interest Foundation als Werkzeug für Vermögensschutz, Nachfolge und internationale Strukturierung.
Gerade die Panama Foundation sollte deshalb nicht nur durch die Steuerbrille betrachtet werden. Sie war nie nur ein Steuertool. Sie wurde vor allem genutzt, um Vermögen rechtlich zu strukturieren, Eigentum zu trennen, Nachfolge zu regeln und internationale Vermögenswerte nicht direkt im Privatnamen zu halten.
In der Praxis steht die Foundation dabei häufig nicht allein. Oft hält sie eine Panama S.A., die wiederum Beteiligungen, Konten oder andere Vermögenswerte bündelt. Genau deshalb müssen Foundation und Panama S.A. häufig gemeinsam betrachtet werden – nicht als einzelne Bausteine ohne Zusammenhang.
Der Entwurf macht solche Strukturen nicht automatisch wertlos. Er verschiebt aber den Maßstab.
Die bessere Frage lautet nicht: „Ist Panama steuerfrei?“
Sondern: „Welche Funktion erfüllt Panama in der Gesamtstruktur?“
Wenn Panama nur deshalb gewählt wurde, weil irgendwo „steuerfrei“ stand, wird die Argumentation schwächer.
Wenn Panama aber eine klare Rolle erfüllt – etwa für Vermögensschutz, Nachfolge, internationale Trennung, Holdingfunktion oder Residency – bleibt es weiterhin eine relevante Flagge.
Nicht als Wunderwaffe. Aber als möglicher Baustein in einer internationalen Struktur, die mehr können muss als nur billig und steuerfrei wirken.
Gesetzesentwurf Nr. 641 ist kein Grund für Panik, aber ein klares Signal. Panama bleibt ein relevanter Standort für internationale Strukturen, Vermögensschutz, Foundations, Panama S.A.s und Residency-Modelle. Der Entwurf bedeutet nicht automatisch, dass das Territorialprinzip verschwindet oder Panama als Flagge unbrauchbar wird.
Aber die Richtung ist eindeutig: Passive Auslandseinkünfte, substanzlose Holdingstrukturen und reine Vermögensparkmodelle geraten stärker unter Druck. Der Gesetzesentwurf fordert klare wirtschaftliche Substanz ein, damit bestimmte Auslandsströme weiterhin steuerfrei vereinnahmt werden können.
Das betrifft vor allem Strukturen, die bisher im Kern wie Briefkastenmodelle funktionieren: gegründet in Panama, mit passiven Einkünften aus dem Ausland, aber ohne echte Substanz vor Ort.
Bei passiven Auslandsströmen zählt künftig nicht nur die Panama-Struktur auf dem Papier, sondern die wirtschaftliche Substanz dahinter. Wer Dividenden, Zinsen, Lizenzgebühren oder Kapitalgewinne steuerfrei über Panama vereinnahmen will, muss erklären können, warum Panama mehr ist als nur ein Briefkasten.
Panama kann weiterhin ein starker Baustein sein. Aber nicht als blinder Reflex.
Nicht jede Panama Foundation ist automatisch gefährdet. Nicht jede Panama S.A. wird plötzlich wertlos. Und nicht jede internationale Struktur muss sofort umgebaut werden. Aber wer Panama nutzt oder nutzen will, sollte verstehen, welche Rolle der Standort in der eigenen Gesamtstruktur spielt.
Heute solltest du dich nicht nur fragen: „Wo ist es steuerfrei?“ Sondern: „Ist meine Struktur morgen noch belastbar?“
Letzte Aktualisierung: 25.05.2026