Erbschaft­steuer vermeiden: In welchen Ländern gibt es keine?

Dein Vermögen ist hart verdient. Warum sollten deine Kinder dafür erneut Steuern zahlen, wenn es anderswo auch ohne geht?

Erbschaftsteuer Vermögensschutz Wohnsitz

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Wenn dein Familien­erbe zur finan­ziellen Belastung wird

In Österreich kannst du von deinen Eltern ein Millionenvermögen erben, ohne dafür einen einzigen Euro Erbschaftsteuer an den österreichischen Staat zu zahlen. Bereits seit 2008 gibt es dort keine Erbschaftsteuer mehr. Und das direkt neben Deutschland.

In Deutschland sieht das anders aus. Stell dir vor, du erbst von deinen Eltern ein Haus im Wert von 3 Millionen Euro. Nach Abzug deines Freibetrags von 400.000 Euro können 494.000 Euro Erbschaftsteuer fällig werden – sofern keine besonderen Steuerbefreiungen greifen.

Fast eine halbe Million Euro. Für ein Haus, das deine Eltern möglicherweise über Jahrzehnte aufgebaut, finanziert und erhalten haben.

Doch was passiert, wenn du dieses Geld nicht auf dem Konto hast?

Dann musst du die Steuerforderung irgendwie finanzieren. Denn die Steuerforderung verschwindet nicht, nur weil dein Erbe aus einer Immobilie statt aus Bargeld besteht. Vielleicht durch einen Kredit, der dich über viele Jahre verschuldet und abhängig von der Bank macht. Oder du musst das Familienhaus verkaufen – womöglich unter Zeitdruck und zu einem schlechteren Preis. Was deine Eltern als bleibenden Sachwert hinterlassen wollten, wird zu Fiatgeld, dessen Kaufkraft durch Inflation Jahr für Jahr schrumpft – über längere Zeiträume erheblich.

Dabei ist Erbschaftsteuer keineswegs eine internationale Selbstverständlichkeit. Zahlreiche Länder in Europa und weltweit verzichten vollständig darauf oder befreien zumindest Kinder von der Besteuerung des Familienerbes.

Zur Veranschaulichung betrachten wir nur den klassischen Erbfall: Eltern vererben ihr Vermögen an ihre Kinder. Ob Immobilien, Bankguthaben, Aktien, Unternehmensbeteiligungen oder Edelmetalle. Wir zeigen, in welchen Ländern grundsätzlich keine Erbschaftsteuer anfällt, welche attraktiven Wohnsitz- oder Zweitpass-Optionen sich damit verbinden lassen und welche Rolle diese Länder in deiner langfristigen Exit-Strategie spielen können.

Denn ein Land ohne Erbschaftsteuer zu finden, ist das eine. Dafür zu sorgen, dass Deutschland später tatsächlich keinen Steueranspruch mehr hat, ist das andere.

Eine Mutter mit ihren erwachsenen Kindern bei der Vermögensplanung vor einer Alpenlandschaft

In welchen EU-Ländern können Kinder steuerfrei erben?

Österreich ist längst kein Einzelfall. In zahlreichen EU-Ländern können Kinder das Vermögen ihrer Eltern ohne Erbschaftsteuer übernehmen. Manche Staaten haben die Steuer vollständig abgeschafft, andere befreien direkte Nachkommen davon.

Für deutsche und alle anderen EU-Staatsbürger sind diese Länder besonders interessant: Dank der EU-Freizügigkeit ist ein Wohnsitzwechsel grundsätzlich ohne Visum oder teures Investitionsprogramm möglich.

Die folgenden Länder bieten besonders interessante Möglichkeiten:

Ein Vater mit seinen erwachsenen Kindern bei der Vermögensplanung in einer tropischen Küstenvilla

Erbschaft­steuer vermeiden weltweit: Länder mit Residency oder Zweitpass

Auch außerhalb der EU gibt es zahlreiche Länder, in denen Eltern ihr Vermögen ohne Erbschaftsteuer an ihre Kinder weitergeben können. Besonders interessant sind Staaten, die gleichzeitig einen vergleichsweise einfachen Zugang zu einem dauerhaften Wohnsitz oder einer zweiten Staatsbürgerschaft ermöglichen.

Damit eröffnen sich Möglichkeiten, die weit über die Erbschaftsteuer hinausgehen: vom steuerlich attraktiven Lebensmittelpunkt bis zum Aufbau einer langfristigen internationalen Exit-Strategie.

Diese Länder kommen dafür besonders infrage:

Eine Reisende mit Koffer wartet am Flughafen vor einem Flugzeug

Erbschaft­steuer durch Auswandern umgehen: Wo liegt der Haken?

Ein Wohnsitz in Zypern, Panama oder Paraguay klingt nach einer einfachen Lösung. Dort gibt es keine Erbschaftsteuer – also auswandern und das Familienvermögen später steuerfrei an die Kinder weitergeben?

Ganz so einfach macht Deutschland es dir nicht. Denn das deutsche Finanzamt kann auch nach einem Wegzug noch Erbschaftsteuer verlangen.

Zunächst ist wichtig zu verstehen, wer die Erbschaftsteuer überhaupt schuldet. In Deutschland ist das grundsätzlich derjenige, der das Vermögen erbt – in unserem Beispiel also das Kind. Ob Deutschland diese Steuer erheben darf, hängt allerdings von beiden Seiten ab: vom Erblasser und vom Erben.

Nach § 2 ErbStG reicht es grundsätzlich aus, wenn einer von beiden zum maßgeblichen Zeitpunkt in Deutschland als Inländer gilt. Dann kann der gesamte Vermögenserwerb der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen – auch wenn sich das geerbte Vermögen vollständig im Ausland befindet.

Die Fünfjahresregel: Deutschland lässt dich steuerlich nicht sofort los.

Deutsche Staatsangehörige gelten nach Aufgabe ihres deutschen Wohnsitzes grundsätzlich noch bis zum Ablauf eines fünfjährigen dauernden Auslandsaufenthalts als Inländer im Sinne des Erbschaftsteuerrechts.

Tritt innerhalb dieser Frist ein Erbfall ein, kann Deutschland weiterhin Erbschaftsteuer auf das weltweite Erbe erheben. Ein neuer Wohnsitz in einem erbschaftsteuerfreien Land ändert daran zunächst nichts.

Auch der Wohnsitz der Eltern kann die Steuer auslösen.

Angenommen, der Sohn lebt seit sieben Jahren in Zypern und erbt von seinen Eltern, die weiterhin in Deutschland wohnen, ein internationales Wertpapierdepot.

Obwohl der Sohn Deutschland längst verlassen hat und seine eigene Fünfjahresfrist abgelaufen ist, kann das deutsche Finanzamt trotzdem Erbschaftsteuer auf sein gesamtes Erbe verlangen. Allein der deutsche Wohnsitz der Eltern reicht dafür aus.

Deutsches Vermögen kann auch nach Jahrzehnten steuerpflichtig bleiben.

Selbst wenn Eltern und Kinder dauerhaft im Ausland leben, behält Deutschland bestimmte Besteuerungsrechte. Dazu gehören insbesondere Immobilien in Deutschland, inländisches Betriebsvermögen und bestimmte größere Beteiligungen an deutschen Kapitalgesellschaften. Die Grundlage ist § 121 BewG.

Für dieses Besteuerungsrecht gibt es grundsätzlich kein zeitliches Enddatum. Solange das betreffende Vermögen zum Zeitpunkt des Erbfalls als deutsches Inlandsvermögen gilt, kann Deutschland es auch nach 20 oder 30 Jahren im Ausland noch der Erbschaftsteuer unterwerfen.

In Niedrigsteuerländern kann die Steuerpflicht sogar länger nachwirken.

Bei einem Wegzug in ein niedrig besteuerndes Land und weiterhin wesentlichen wirtschaftlichen Interessen in Deutschland können die § 2 und § 4 AStG zusätzliche Besteuerungsrechte begründen.

Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann die erweiterte beschränkte Erbschaftsteuerpflicht dadurch auch über die Fünfjahresfrist hinaus relevant bleiben – grundsätzlich bis zu zehn Jahre nach dem Ende des Wegzugsjahres.

Was bedeutet das für deine Exit-Strategie?

Wer sein Familienvermögen langfristig ohne deutsche Erbschaftsteuer weitergeben möchte, muss frühzeitig planen. Ein ausländischer Wohnsitz oder ein Zweitpass allein genügt nicht. Entscheidend sind die tatsächliche Wohnsitzverlagerung, die steuerliche Situation der Kinder, die Art des Vermögens und die verbleibenden Verbindungen nach Deutschland.

Die gute Nachricht: Die deutsche Erbschaftsteuerpflicht kann tatsächlich enden. Mit einer rechtzeitig geplanten internationalen Nachfolgestruktur lassen sich die Voraussetzungen schaffen, um das Familienvermögen langfristig unter günstigeren steuerlichen Rahmenbedingungen an die nächste Generation weiterzugeben.

Dein Familien­vermögen verdient einen Plan B

Du hast ein Leben lang gearbeitet, Werte geschaffen und Steuern gezahlt. Warum sollte der Staat erneut zugreifen, wenn du dieses Vermögen an deine Kinder weitergibst?

Dass es auch anders geht, zeigen zahlreiche Länder in Europa und weltweit. Erbschaftsteuer ist kein Naturgesetz – sondern eine politische Entscheidung, die längst nicht jeder Staat für notwendig hält.

Doch wer sein Familienvermögen langfristig schützen möchte, sollte nicht erst über Alternativen nachdenken, wenn der Erbfall unmittelbar bevorsteht.

Ob ein internationaler Wohnsitz, ein Zweitpass oder eine Familienstiftung: Entscheidend ist eine rechtzeitig geplante Struktur, die auch die nächste Generation berücksichtigt.

Denn eine gute Exit-Strategie endet nicht bei deiner eigenen Steuerfreiheit. Sie sorgt dafür, dass auch deine Kinder möglichst viel von dem behalten können, was du aufgebaut hast.

Im Freiheits-Strategie-Call betrachten wir deine bestehenden Strukturen und zeigen dir, welche Möglichkeiten bestehen, dir eine solche Basis aufzubauen.