Steuerparadies für Rentner in Europa: Wo du nur 5 oder 7 % Steuern zahlst
Griechenland, Italien, Zypern und Malta locken mit Sonderregeln für Renten, Kapitalerträge und andere Auslandseinkünfte.
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Du hast ein Unternehmen verkauft, über Jahrzehnte Vermögen aufgebaut oder lebst von Dividenden, Immobilien und Kapitalanlagen.
In Deutschland hält der Fiskus weiterhin die Hand auf. Andere europäische Länder machen dir ein ganz anderes Angebot: Du zahlst einen jährlichen Fixbetrag – egal, ob deine begünstigten Auslandseinkünfte eine Million oder zehn Millionen Euro betragen.
Griechenland beispielsweise verlangt dafür 100.000 € jährlich. Bei einer Million Euro Auslandseinkommen entspricht das effektiv 10 %, bei zehn Millionen gerade einmal 1 %. Auch Italien und Polen bieten solche Steuermodelle.
Und du musst nicht einmal Millionär sein.
Griechenland und Italien bieten ausländischen Rentnern zusätzlich eine Pauschalbesteuerung von nur 7 % auf begünstigte Auslandseinkünfte. Zypern und Malta haben ebenfalls besondere Steuerregelungen für Pensionen und Kapitalerträge.
Ob Millionenvermögen oder gut abgesicherter Ruhestand: Europa bietet steuerliche Alternativen, die einen genaueren Blick verdienen.
Du beziehst mehrere Millionen Euro jährlich aus Dividenden, Kapitalanlagen oder anderen ausländischen Einkommensquellen? Dann können die Pauschalsteuermodelle Griechenlands, Italiens und Polens interessant werden.
Statt eines progressiven Steuersatzes zahlst du einen festen Jahresbetrag – unabhängig davon, wie hoch deine begünstigten Auslandseinkünfte tatsächlich ausfallen. Je höher deine Einkünfte, desto geringer deine effektive Steuerbelastung.
Eine Million Euro Auslandseinkommen? Zehn Millionen? In Griechenland bleibt die jährliche Fixsteuer bei 100.000 €.
Bei einer Million Euro entspricht das rechnerisch 10 %, bei zehn Millionen gerade einmal 1 %. Genau dafür hat Griechenland ein eigenes Steuermodell für vermögende Neuzuzügler geschaffen.
Mit dem HNWI-Regime nach Artikel 5A des griechischen Einkommensteuergesetzes kannst du deine begünstigten Auslandseinkünfte durch eine jährliche Pauschalsteuer von 100.000 € abgelten. Die tatsächliche Höhe dieser Einkünfte verändert den Fixbetrag nicht.
Das Modell gilt für maximal 15 Jahre. Möchtest du Familienangehörige einbeziehen, fallen zusätzlich 20.000 € pro Person und Jahr an.
Du musst deinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen und darfst in mindestens sieben der acht vorangegangenen Jahre dort nicht steuerlich ansässig gewesen sein.
Hinzu kommt eine qualifizierende Investition von mindestens 500.000 € in Griechenland, beispielsweise in Immobilien, Unternehmen oder Wertpapiere. Dafür hast du grundsätzlich drei Jahre ab Antragstellung Zeit.
Für Inhaber bestimmter griechischer Investoren-Aufenthaltstitel entfällt diese zusätzliche Investitionsvoraussetzung.
Die Pauschale erfasst grundsätzlich Einkünfte aus ausländischen Quellen. Dazu gehören beispielsweise Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Renten und Kapitalgewinne.
Einkünfte aus griechischen Quellen sind dagegen nicht durch den Fixbetrag abgegolten. Sie werden nach den regulären griechischen Steuervorschriften behandelt.
Einen Überblick über weitere Modelle bietet unser Artikel Steuerparadies Europa: Sonderregeln für neue Steuerresidenten .
In Griechenland gilt für Kinder grundsätzlich ein Freibetrag von 150.000 €, danach greifen progressive Erbschaftsteuersätze von 1 bis 10 %. Im HNWI-Regime ist zusätzlich im Ausland befindliches bewegliches Vermögen von der griechischen Erbschaftsteuer befreit.
Quick Facts: HNWI-Fixsteuer · 100.000 €/Jahr · Auslandseinkünfte pauschal abgegolten · 500.000 € Investition · Max. 15 Jahre · Erbschaftsteuer Kinder: 150.000 € Freibetrag, danach 1–10 %.
Italien bietet vermögenden Neuzuzüglern ein eigenes Steuermodell: Du zahlst ab 2026 jährlich 300.000 € auf deine begünstigten Auslandseinkünfte – unabhängig davon, wie hoch diese tatsächlich ausfallen.
Bei fünf Millionen Euro Auslandseinkommen entspricht das rechnerisch 6 %, bei zehn Millionen nur noch 3 %.
Mit der Flat Tax für neue Steuerresidenten nach Artikel 24-bis ersetzt Italien die reguläre Einkommensteuer auf die erfassten Auslandseinkünfte durch einen jährlichen Fixbetrag.
Das Regime gilt maximal 15 Jahre. Familienangehörige können für zusätzlich 50.000 € pro Person und Jahr einbezogen werden.
Die 300.000 € gelten für Personen, die ab 2026 neu zuziehen.
Du musst deinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen und darfst in mindestens neun der zehn vorangegangenen Steuerjahre dort nicht steuerlich ansässig gewesen sein.
Eine Mindestinvestition wie beim griechischen Modell ist nicht vorgesehen.
Die Pauschale erfasst grundsätzlich ausländische Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Renten und Kapitalgewinne.
Eine wichtige Ausnahme gilt für Veräußerungsgewinne aus wesentlichen ausländischen Unternehmensbeteiligungen: Diese sind während der ersten fünf Jahre grundsätzlich nicht von der Pauschale erfasst.
Einkünfte aus italienischen Quellen bleiben regulär steuerpflichtig.
Italien gewährt Kindern grundsätzlich einen Freibetrag von 1 Mio. € pro Kind, darüber fallen 4 % Erbschaftsteuer an. Das HNWI-Regime bietet einen zusätzlichen Vorteil: Während seiner Laufzeit unterliegt grundsätzlich nur italienisches Vermögen der italienischen Erbschaft- und Schenkungsteuer.
Quick Facts: HNWI-Fixsteuer · 300.000 €/Jahr · Auslandseinkünfte pauschal abgegolten · 9 von 10 Jahren zuvor nicht ansässig · Max. 15 Jahre · Erbschaftsteuer Kinder: 1 Mio. € Freibetrag, danach 4 %.
Polen bietet vermögenden Neuzuzüglern ein besonderes Pauschalsteuermodell: Statt einer progressiven Einkommensteuer auf begünstigte Auslandseinkünfte zahlst du jährlich 200.000 PLN (ca. 47.000 €) Fixsteuer.
Hinzu kommen verpflichtende Ausgaben von 100.000 PLN (ca. 23.500 €) pro Jahr. Damit beträgt deine jährliche Gesamtbelastung ab dem zweiten Steuerjahr rund 70.500 €.
Bei einer Million Euro Auslandseinkommen entspricht das rund 7,05 %, bei fünf Millionen nur noch 1,41 %.
Das polnische Pauschalsteuerregime nach Artikel 30j–30p des Einkommensteuergesetzes ermöglicht dir, deine begünstigten Auslandseinkünfte mit einem jährlichen Fixbetrag von 200.000 PLN (ca. 47.000 €) abzugelten.
Zusätzlich musst du jährlich mindestens 100.000 PLN (ca. 23.500 €) für gesetzlich festgelegte Zwecke aufwenden, beispielsweise zur Förderung von Wissenschaft, Bildung, Kultur oder Sport.
Diese Pflichtausgaben sind keine Steuer, gehören aber zur tatsächlichen finanziellen Belastung. Sie fallen erstmals im Steuerjahr nach deinem Zuzug an.
Das Regime kann maximal zehn Jahre genutzt werden.
Du musst deinen steuerlichen Wohnsitz nach Polen verlegen und darfst in mindestens fünf der sechs vorangegangenen Steuerjahre dort nicht steuerlich ansässig gewesen sein.
Die Wahl des Regimes musst du spätestens bis Ende Januar des Jahres nach deinem Zuzug beim polnischen Finanzamt erklären. Deine vorherige steuerliche Ansässigkeit ist entsprechend nachzuweisen.
Das Modell erfasst grundsätzlich Einkünfte aus ausländischen Quellen, darunter Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen, Renten und Kapitalgewinne.
Ausgenommen sind insbesondere Einkünfte, die unter die polnischen Vorschriften zur Besteuerung kontrollierter ausländischer Gesellschaften (CFC) fallen.
Einkünfte aus polnischen Quellen bleiben regulär steuerpflichtig. Die polnische Pauschale beseitigt außerdem keine möglichen Besteuerungsrechte anderer Staaten.
Polen ermöglicht Kindern eine vollständige Befreiung von der Erbschaftsteuer, unabhängig von der Höhe des geerbten Vermögens. Dafür ist grundsätzlich eine Anmeldung beim Finanzamt innerhalb von sechs Monaten erforderlich, sofern keine gesetzliche Ausnahme von der Meldepflicht besteht.
Quick Facts: HNWI-Fixsteuer · 200.000 PLN (ca. 47.000 €)/Jahr · Zusätzlich 100.000 PLN (ca. 23.500 €) Pflichtausgaben ab dem Folgejahr · Auslandseinkünfte pauschal abgegolten · Max. 10 Jahre · Erbschaftsteuer Kinder: 0 % bei erfüllten Meldepflichten.
Du musst kein Millionär sein, um im Ruhestand von steuerlichen Sonderregelungen zu profitieren.
Griechenland und Italien bieten ausländischen Rentnern eine Pauschalbesteuerung von nur 7 % auf begünstigte Auslandseinkünfte. Zypern besteuert qualifizierende Auslandsrenten mit lediglich 5 % oberhalb eines jährlichen Freibetrags.
Hier zählt nicht die Höhe deines Vermögens, sondern welche Rente du beziehst und wohin du deinen steuerlichen Wohnsitz verlagerst.
Griechenland hat neben seinem Fixsteuermodell für Millionäre ein zweites Angebot geschaffen: Ziehst du als ausländischer Rentner nach Griechenland, kannst du deine begünstigten Auslandseinkünfte pauschal mit 7 % versteuern.
Bei 50.000 € jährlichen Auslandseinkünften wären das 3.500 € griechische Einkommensteuer. Bei 100.000 € entsprechend 7.000 €.
Das Sondersteuerregime für ausländische Rentner nach Artikel 5B sieht eine pauschale Besteuerung von 7 % auf die begünstigten ausländischen Einkünfte vor.
Anders als beim HNWI-Modell zahlst du keinen festen Jahresbetrag, sondern einen Prozentsatz deiner tatsächlichen Einkünfte. Das Regime gilt für maximal 15 Jahre.
Du musst eine Rente aus dem Ausland beziehen und deinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegen.
Außerdem darfst du in mindestens fünf der sechs vorangegangenen Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig gewesen sein. Dein bisheriger Wohnsitzstaat muss mit Griechenland eine Vereinbarung über die steuerliche Zusammenarbeit haben. Deutschland erfüllt diese Voraussetzung.
Den Antrag stellst du grundsätzlich bis zum 31. März bei der griechischen Steuerbehörde.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Griechenland regelt in Artikel XII, welchem Land das Besteuerungsrecht zusteht.
Deine gesetzliche Altersrente sowie gewöhnliche private Renten und Betriebsrenten können bei steuerlichem Wohnsitz in Griechenland grundsätzlich dort besteuert werden. Damit kann für sie der griechische Sondersteuersatz von 7 % zur Anwendung kommen.
Eine wichtige Ausnahme sind Beamtenpensionen und andere vom öffentlichen Kassenstaatsprinzip erfasste Versorgungsbezüge. Diese bleiben grundsätzlich in Deutschland steuerpflichtig.
Die 7 % gelten nicht nur für deine Rente. Auch begünstigte ausländische Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Kapitalgewinne werden vom Sonderregime erfasst.
Einkünfte aus griechischen Quellen fallen dagegen unter die reguläre griechische Besteuerung. Besteuerungsrechte anderer Staaten, beispielsweise bei ausländischen Immobilien, bleiben durch das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen unberührt.
In Griechenland gilt für Kinder grundsätzlich ein Freibetrag von 150.000 €. Darüber greifen progressive Erbschaftsteuersätze von 1 bis 10 %.
Quick Facts: Rentner-Sonderregime · 7 % auf begünstigte Auslandseinkünfte · Ausländische Rente erforderlich · 5 von 6 Jahren zuvor nicht ansässig · Max. 15 Jahre · Erbschaftsteuer Kinder: 150.000 € Freibetrag, danach 1–10 %.
Ein Haus in Apulien, eine Wohnung auf Sizilien oder ein kleiner Ort an der kalabrischen Küste: Italien verbindet den Ruhestand im Süden mit einem besonderen steuerlichen Angebot.
Als ausländischer Rentner kannst du deine begünstigten Auslandseinkünfte mit nur 7 % versteuern. Das gilt nicht nur für deine Rente, sondern auch für weitere Einkünfte aus dem Ausland.
Bei 50.000 € begünstigten Jahreseinkünften wären das lediglich 3.500 € italienische Einkommensteuer.
Das Sondersteuerregime nach Artikel 24-ter des italienischen Einkommensteuergesetzes ermöglicht eine pauschale Besteuerung ausländischer Einkünfte mit 7 %.
Anders als beim italienischen HNWI-Modell gibt es keinen jährlichen Fixbetrag. Du versteuerst die tatsächlich erzielten begünstigten Auslandseinkünfte zum reduzierten Steuersatz.
Die Vergünstigung gilt für maximal zehn Steuerjahre.
Du musst eine ausländische Rente beziehen und deinen steuerlichen Wohnsitz nach Italien verlegen. Außerdem darfst du in den fünf vorangegangenen Steuerjahren nicht in Italien steuerlich ansässig gewesen sein.
Eine weitere Besonderheit ist die Wahl deines Wohnortes.
Das Regime gilt für bestimmte Gemeinden in Süditalien, insbesondere in Sizilien, Kalabrien, Sardinien, Kampanien, Basilikata, Apulien, Molise und den Abruzzen. Die Einwohnergrenze wurde 2026 auf 30.000 Einwohner angehoben. Bestimmte Gemeinden in früheren Erdbebengebieten sind ebenfalls begünstigt.
Du kannst also nicht einfach nach Mailand, Florenz oder Rom ziehen und automatisch die 7-%-Regelung nutzen.
Hier kommt es auf die Rentenart und deine Staatsangehörigkeit an.
Nach dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Italien gilt grundsätzlich:
Du solltest deshalb nicht automatisch davon ausgehen, dass deine gesamte deutsche Rente nach dem Umzug nur noch mit 7 % besteuert wird.
Italien begünstigt nicht nur deine ausländische Rente. Auch ausländische Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Kapitalgewinne können unter das 7-%-Regime fallen.
Einkünfte aus italienischen Quellen unterliegen der regulären italienischen Besteuerung.
In Italien gilt für Kinder ein Freibetrag von 1 Mio. € pro Kind. Auf den darüberliegenden Betrag fallen 4 % Erbschaftsteuer an.
Quick Facts: Rentner-Sonderregime · 7 % auf begünstigte Auslandseinkünfte · Ausländische Rente erforderlich · Wohnsitz in qualifizierender Gemeinde bis 30.000 Einwohner · Max. 10 Jahre · Erbschaftsteuer Kinder: 1 Mio. € Freibetrag, danach 4 %.
Zypern bietet ausländischen Rentnern eine eigenständige Sonderbesteuerung: Auf deine Auslandsrente zahlst du lediglich 5 % Einkommensteuer – und das erst ab einem Jahresbetrag von 5.000 €.
Bei einer jährlichen Rente von 40.000 € ergibt das gerade einmal 1.750 € zyprische Einkommensteuer.
Mit dem 5-%-Sonderregime für ausländische Renten bleiben seit 2026 die ersten 5.000 € deiner jährlichen Auslandsrente steuerfrei. Nur der darüberliegende Betrag wird pauschal mit 5% besteuert.
Die Vergünstigung ist zeitlich nicht begrenzt.
Du musst in Zypern steuerlich ansässig sein und eine qualifizierende Rente aus dem Ausland beziehen.
Deine steuerliche Ansässigkeit kannst du über die klassische 183-Tage-Regel oder die zyprische 60-Tage-Regel begründen. Letztere verlangt zusätzliche Voraussetzungen, darunter einen dauerhaften Wohnsitz und eine entsprechende wirtschaftliche Verbindung zu Zypern.
Eine Mindestinvestition oder eine bestimmte Rentenhöhe ist für das Sondersteuermodell nicht vorgeschrieben.
Das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Zypern unterscheidet zwischen verschiedenen Rentenarten:
Beispiel: Fallen in Zypern 1.500 € Einkommensteuer auf deine gesetzliche deutsche Rente an und du hast darauf bereits 3.000 € deutsche Einkommensteuer gezahlt, beträgt die zusätzliche zyprische Steuer 0 €. Die Differenz wird dir allerdings nicht erstattet.
Die Sonderbesteuerung von 5 % gilt ausschließlich für qualifizierende ausländische Renten. Dividenden, Zinsen, Mieteinnahmen und Kapitalgewinne sind von diesem Rentnerregime nicht erfasst.
Du beziehst noch keine Rente, lebst aber von Dividenden und Kapitalerträgen? Dann könnte der Non-Dom-Status in Zypern interessant sein. Er bietet eigenständige steuerliche Vorteile und setzt keinen Rentenbezug voraus.
Zypern hat seine Erbschaftsteuer im Jahr 2000 abgeschafft. Deine Kinder zahlen daher keine zyprische Erbschaftsteuer; mögliche Besteuerungsrechte anderer Staaten bleiben unberührt.
Quick Facts: Rentner-Sonderbesteuerung · 5% auf Auslandsrenten über 5.000 €/Jahr · Zyprische Steuerresidenz erforderlich · Unbegrenzte Laufzeit · Erbschaftsteuer Kinder: 0%.
Je höher deine begünstigten Auslandseinkünfte ausfallen, desto geringer wird die effektive Belastung einer jährlichen Fixsteuer. Doch ab welcher Einkommenshöhe wird sie rechnerisch interessanter als eine prozentuale Besteuerung?
Die Unterschiede zwischen Griechenland, Italien und Polen sind erheblich.
Bei regulär progressiv besteuerten Einkünften wird in Polen oberhalb von 120.000 PLN (ca. 28.200 €) ein Steuersatz von 32 % fällig. Bei höheren Einkommen kommt gegebenenfalls die Solidaritätsabgabe von 4 % hinzu.
Bereits bei rund 240.000 € Jahreseinkommen erreicht die reguläre Steuerbelastung rechnerisch die Gesamtkosten des Fixsteuermodells. Bei einer Million Euro sinkt dessen effektive Gesamtbelastung auf rund 7,05 %.
Griechenland bietet sowohl eine Fixsteuer von 100.000 € als auch ein 7-%-Sonderregime für ausländische Rentner.
Bei einer Million Euro begünstigten Auslandseinkünften entsprechen 7 % einer Steuer von 70.000 €. Bei zwei Millionen wären es bereits 140.000 €.
Die rechnerische Schwelle liegt bei rund 1,43 Mio. € jährlich. Oberhalb davon fällt die Fixsteuer niedriger aus als eine Besteuerung mit 7 %.
Auch Italien bietet beide Modelle: 300.000 € jährliche Fixsteuer für Neueintritte ab 2026 und ein 7-%-Sonderregime für ausländische Rentner.
Bei zwei Millionen Euro begünstigten Auslandseinkünften würden 7 % lediglich 140.000 € ausmachen. Bei fünf Millionen wären es dagegen bereits 350.000 €.
Ab rund 4,29 Mio. € jährlich unterschreitet die italienische Fixsteuer rechnerisch die 7-%-Besteuerung.
Du hast über Jahrzehnte Vermögen aufgebaut, investiert und vorgesorgt. Überall steigen Steuern und Abgaben. Doch im Ruhestand kannst du auch den Steuern einen Ruhestand verordnen.
Griechenland, Italien, Polen und Zypern zeigen, dass du dafür nicht einmal Europa verlassen musst. Ob jährliche Fixsteuer auf Millionen an Auslandseinkünften oder ein Sondersteuersatz von nur 5 beziehungsweise 7 % auf begünstigte Einkünfte:
Die EU bietet steuerliche Alternativen für unterschiedliche Vermögens- und Einkommensverhältnisse.
Und als deutscher Staatsbürger profitierst du von der europäischen Freizügigkeit. Du brauchst weder ein Golden Visa noch einen zweiten Reisepass, um deinen Wohnsitz in eines dieser Länder zu verlegen.
Doch was passiert später mit deinem Vermögen?
In vielen Ländern wird dein bereits versteuertes Vermögen erneut besteuert, wenn du es deinen Kindern hinterlässt. Dass es auch anders geht, zeigen Zypern ohne Erbschaftsteuer, Polen mit vollständiger Steuerbefreiung für Kinder und die besonderen Erbschaftsteuervergünstigungen der HNWI-Regime in Griechenland und Italien.
Du hast Jahrzehnte damit verbracht, Vermögen aufzubauen. Jetzt kannst du entscheiden, wo du deinen Ruhestand verbringst – und wie viel davon später bei deinen Kindern ankommt.
Letzte Aktualisierung: 26.09.2026